Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Gewährung einer Einmalzahlung an Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TVA-Einmalzahlung Forst§ 3 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.